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Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Vertragsgrundlage

Der Vertrag ist abgeschlossen auf der Grundlage der auf der Vorderseite festgelegten Vereinbarungen und der nachstehenden Bedingungen. Abänderungen bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden erhalten ihre Gültigkeit erst durch schriftliche Bestätigung. Ständige volle Zahlungsfähigkeit des Käufers wird vom Verkäufer bei Vertragsabschluss vorausgesetzt. Stellt sich nachträglich heraus, dass sie nicht vorhanden ist, oder tritt nach Abschluss des Kaufvertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl Vorkasse vor Lieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages verlangen. Offene Forderungen des Verkäufers für sonstige Lieferungen oder Leistungen aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Käufer werden ohne weiteres sofort fällig. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware kann der Verkäufer zurückholen.

2. Lieferfristen

Angegebene Lieferfristen oder Liefertermine werden nach Möglichkeit ein-gehalten. Teillieferungen sind zulässig. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn und soweit er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere in allen Fällen höherer Gewalt, die verkaufte Ware nicht oder nicht fristgerecht liefern kann. Bei Lieferungsverzug des Verkäufers hat der Käufer eine Nachlieferfrist von 6 Wochen zu gewähren, bei Nichteinhaltung der Nachlieferungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz nach Maßgabe von Ziffer 7 verlangen.

3. Abnahme

Der Käufer hat die gekaufte Ware bei Lieferbereitschaft des Verkäufers zu dem vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Kommt er mit der Abnahme in Verzug, so kann der Verkäufer ihm eine Nachfrist von einem Monat, gerechnet vom vereinbarten Liefertermin an, setzen. Bei Nichteinhaltung der Nachlieferung lagert die Ware auf Gefahr des Bestellers. Der Verkäufer kann die Ware nach seiner Wahl gegen ein monatliches Lagergeld von 2% des Kaufpreises bei sich einlagern oder auf Kosten und Gefahr des Käufers anderweitig einlagern lassen. Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass bei Anlieferung der gekauften Ware der im jeweiligen Hochhaus eingebaute Fahrstuhl benutzt werden kann. Die Wahl des Versandweges bleibt dem Verkäufer überlassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Die Ware wird auf dem Transport nicht versichert. Von einer Be-schädigung ist der Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Preise

Die Preise sind grundsätzlich Barverkaufspreise. Für Lieferungen, die später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen sollten, ist maßgegebener Verkaufspreis stets der am Tage der Lieferung beim Verkäufer allgemein gültige Preis, es sei denn, dass die Ware bei Vertragsabschluss voll bezahlt wird.

5. Zahlung

Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, netto bei Erhalt der Ware zu erfolgen. Zahlungsverzug tritt ein, wenn und soweit der Käufer einer nach Fälligkeit der Forderung erfolgten Mahnung des Verkäufers nicht nachgekommen ist. Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachweisbar höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Übrigen gilt bei Zahlungsverzug des Käufers Ziffer 1 Absatz 2 entsprechend. Hat der Käufer mehrere Lieferungen erhalten, so kann der Verkäufer bestimmen, auf welche Warenlieferung die Zahlung abzurechnen ist.

6. Gewährleistung

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Modell verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsmuster. Für unvermeidliche, übliche oder unwesentliche Abweichungen in Beschaffenheit, Form, Maß und Farbe haftet der Verkäufer nicht. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt gewissenhaft zu untersuchen und dem Verkäufer unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Rechte aus offensichtlichen Mängeln der gelieferten Ware kann der Käufer nur geltend machen, wenn er sie dem Verkäufer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt hat. Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer unter Ausschluss aller anderen Rechte zunächst nur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verlangen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Käufer nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

7. Haftung

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, insbesondere wegen Mängeln der gelieferten Ware, Angaben über Anwendung und Verwendung der gelieferten Ware oder aller sonst denkbaren Verletzungen des Vertrages oder Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht oder Schadensersatzansprüche nach den §§463, 48o Abs. 2 BGB wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der verkauften Ware bestehen. Soweit der Verkäufer eine Qualitäts-Garantie abgibt, gilt diese aus-schließlich für die bei G+S Sitz + Polstermöbel GmbH hergestellten Produkte, nicht aber für Handelsware.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Erfüllung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, aus welchen Gründen sie auch her-rühren mögen, Eigentum des Verkäufers. Das Risiko einer Beschädigung der gelieferten Ware oder deren Verlust geht auch dann zu Lasten des Käufers, wenn ihn ein Verschulden nicht trifft oder höhere Gewalt vorliegt. Der Käufer hat dem Verkäufer Wohnungswechsel, Wechsel des Standortes der Kaufgegenstände oder von Teilen derselben innerhalb einer Woche mitzuteilen. Eine Entfernung der Kaufgegenstände aus dem Bundesgebiet vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig. Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet sich der Käufer, auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem Verkäufer innerhalb einer hierzu gesetzten Frist von einer Woche auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben. Der Käufer macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvor-behalt gelieferte Ware sowie sonstige Verluste und Beeinträchtigungen dem Verkäufer nicht unverzüglich anzeigt. Bei Gefahr im Verzug hat der Käufer die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Ware vorzunehmen.

9. Schadensersatzansprüche

Bei einer vom Käufer zu vertretenden Nichterfüllung seiner Vertragspflichten ist der Käufer berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, einen Schadensersatz von mindestens 25% der Kaufsumme geltend zu machen, es sei denn der Käufer weist nach, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale von 25% ist. Bei Rücknahme der gelieferten Gegenstände und Rücktritt vom Kauf ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz für die Aufwendungen sowie Entschädigung für Benutzung und Wertminderung zu verlangen. Polsterteile, die wir zum Aufarbeiten und Neubeziehen hereinnehmen, werden nach Möglichkeit optisch in die ursprüngliche Form gebracht. Mit welchen Materialien, bleibt uns überlassen. Für die Stabilität der teilweise jahrzehntelang genutzten Polstergestelle, Federungen und Polsterauflagen übernehmen wir keine Gewährleistung. Schäden, die durch schwierige Demontage entstehen, werden durch uns behoben, soweit es unsere Möglichkeit zulässt.

10. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht

Jedes Zurückbehaltungsrecht des Käufers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist gegenüber den Forderungen und Ansprüchen des Verkäufers ausgeschlossen. Gegenüber den Forderungen und An-sprüchen des Verkäufers darf der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bad Kreuznach. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Gerichtsstand im Mahnverfahren und gegen Käufer, deren Wohnsitz bei Klage-erhebung unbekannt ist, ist Bad Kreuznach.

12. Wirksamkeit

Die etwaige Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen soll auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss sein.

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